Weit mehr als nur eine gesetzliche Bestimmung
Trotz steigender Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte lassen sich lange Fehlzeiten durch Krankheiten und Unfälle nicht gänzlich vermeiden. Für die Beschäftigten ist dann die Rückkehr in die Arbeitswelt eine Herausforderung und erfordert flexiblen Handlungsbedarf durch den/die Arbeitgeber:in.
Damit länger erkrankte Beschäftigte mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten individuell bei Ihrem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Chancen von BEM
Unsere Leistungen
Beratung
- Rechtliche Grundlagen
- BEM Prozesse
- Mögliche Maßnahmen
- Aufbau von BEM Teams
Implementierung
- Erstellung von Leitfäden
- Schulungen und Coaching von Integrationsteams
- Kommunikationsunterstützung
- Ausarbeitung von Prozessen und Maßnahmen
Arbeitsfähigkeits-Coaching (AF-Coaching)
- Coaching von betroffenen Personen
- Analyse und Bewertung der Arbeitsfähigkeit
- Erarbeitungen von Lösungen für eine gesunde Arbeitsfähigkeit
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
Übernahme des gesamten BEM Prozesses
- Erstellung von Dokumenten
- Einladungsmanagement
- Erstgespräch
- Fallmanagement und Arbeitsfähigkeitscoaching
- Erstellung und Koordination von Maßnahmen
- Kommunikation mit internen und externen Ansprechpartner:innen
- Evaluation
- Rechtsichere Dokumentation
Wir übernehmen Ihr BEM
Externes Betriebliches Eingliederungsmanagement mit der IFE Akademie
Unsere BEM-Spezialist:innen fungieren als federführendes Bindeglied zwischen der betroffenen Person und den internen und externen Ansprechpartner:innen. Sie stehen jeder Partei beratend zur Seite, stimmen das Vorgehen ab und koordinieren die entsprechenden Maßnahmen.
Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten nicht nur bei dem kompletten Prozess des Eingliederungsmanagements, sondern auch bei gesundheitlichen und psychosozialen Belangen. So können die Weichen für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestellt werden. Mit uns bieten Sie Ihren Beschäftigten einen/eine neutrale Ansprechparter:in.
Unsere BEM-Spezialist:innen betrachten dabei die individuellen medizinischen, psychologischen und sozialversicherungsrechtlichen Komponenten. So können unsere BEM-Spezailist:innen die betroffene Person umfassend bei der Eingliederung unterstützen. Beispielsweise können wir mit der betroffenen Person Lösungen für psychische Belastungen, bürokratische Herausforderungen oder mangelnde Termine bei Fachärzt:innen finden.
Vom ersten Gespräch über das Fallmanagement, die Umsetzung der einzelnen Vorgänge bis hin zur Evaluation und Optimierung des Wiedereingliederungsprozesses arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Hand in Hand.
Vorteile
BEM Facts
»Seit 2004 ist BEM gesetzlich vorgeschrieben. Fehlen Beschäftigte mehr als 42 Tage innerhalb von zwölf Monaten, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Besteht Bedarf, kann ein BEM auch schon früher durchgeführt werden. Grundlage ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Das gilt für alle Arbeitnehmer:innen, also beispielsweise auch für Teilzeitbeschäftigte, leitende oder befristet Beschäftigte oder Auszubildende. Die Initiative muss vom Arbeitgeber:in ausgehen.
Die Teilnahme am BEM durch die bertoffene Person ist immer freiwillig und kann auch jederzeit durch diese abgebrochen werden.»