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Wieder gesund – so wird BEM ein Erfolg für alle

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) führt immer wieder zu Unsicherheiten bei Arbeitgeber:innen und Beschäftigten. Arbeitgeber:innen müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, Führungskräfte sollen einfühlsam und vertrauensvoll handeln und die Durchführung des BEM-Verfahrens ist von der Freiwilligkeit der betroffenen Person abhängig. Ist der Fall eingetreten und einer beschäftigten Person wird das BEM-Verfahren angeboten, sind diese oft mit Ängsten, Unsicherheiten und Fragen konfrontiert. Aber auch Arbeitgeber:innen stehen vor Herausforderungen. Sind die BEM-Prozesse noch aktuell? Halten wir alle gesetzlichen Anforderungen ein? Haben wir genug Zeit für einen komplexen BEM-Prozess? Welche Beschäftigten übernehmen den Prozess und verfügen diese über ausreichende Ressourcen? Und kann die betroffene Person die Arbeitsfähigkeit durch das BEM wiederherstellen? Ist BEM lediglich eine gesetzliche Vorgabe oder kann uns das BEM tatsächlich helfen?

 

Sowohl für die betroffene Person als auch für das Unternehmen bietet das BEM die große Chance, die Arbeitsfähigkeit nachhaltig wiederaufzubauen. Es unterstützt bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, der Reduzierung von Ausfallzeiten, der Senkung von Lohnfortzahlungskosten und dabei, gut ausgebildete Beschäftigte im Betrieb zu halten.

Insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels zahlt sich ein gut sowie professionell durchgeführtes BEM-Verfahren für sämtliche Beteiligte aus.

Aber wie wird BEM ein Erfolg?

Um Ängste zu nehmen und eine Akzeptanz zu schaffen, ist es sinnvoll, Beschäftigte präventiv über das BEM im Unternehmen zu informieren. Dies kann z. B. über Veranstaltungen, ein Aufklärungsvideo oder Broschüren stattfinden. Weitere wichtige Bausteine für ein erfolgreiches BEM bilden die Etablierung und Organisation eines professionellen Ablaufes, z. B. durch den Abschluss einer entsprechenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, die Durchführung des BEM-Verfahrens durch ein gut geschultes BEM-Team, das Wissen um externe Unterstützungsangebote und deren Beteiligung am BEM-Verfahren. Auch die Beauftragung eines professionellen externen BEM-Beraters oder einer BEM-Beraterin kann ein hilfreiches Instrument zur Implementierung eines erfolgreichen BEM darstellen.

Für einen erfolgreichen BEM-Prozess ist es ausschlaggebend, dass sich eine gute Vertrauensbasis zwischen der betroffenen Person und den BEM-Spezialist:innen aufbauen lässt. Das Erstgespräch legt den Grundstein für gegenseitiges Vertrauen. In einer geschützten, vertrauensvollen Atmosphäre können offene Fragen geklärt und ausführlich besprochen werden. Hilfreich kann es sein, das erste Gespräch ohne die Führungskraft zu führen. So lassen sich auch verdeckte Konflikte mit Führungskräften einfacher thematisieren. Der betroffenen Person muss vermittelt werden, dass es allein um ihre Gesundheit und die Verbesserung ihrer Zufriedenheit am Arbeitsplatz geht – und nicht darum, eine Arbeitskraft schnell wieder einsatzbereit zu machen.

Um den Genesungsprozess zu unterstützen, sollten die individuellen Maßnahmen möglichst schnell umgesetzt werden. Dadurch fühlt sich die betroffene Person nicht nur ernst genommen, sondern auch wertgeschätzt.

BEM Prozess

Die fünf wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Eingliederung lauten:

  •  Aufklärung & Kommunikation
  • Empathie
  • Konstruktiv sein
  • Verschwiegenheit
  • Verbindlichkeit

Sitefact:

Aktuell hat das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, in einem Urteil vom 18.11.2021 (Az.: 2 AZR 138/21) erneut bestätigt, dass Sinn und Zweck des bEM ist, durch eine geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern. Weiter führt das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil aus: Ziel des bEM ist es, festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern. Das Gesetz regelt das bEM dabei nur rahmenmäßig als einen verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll.


Autorin: Anne Katrin Olischläger, Rechtsanwältin