Betriebliche Suchtprävention
Sensibel, professionell, wirksam
Suchterkrankungen sind ein Tabuthema – und dennoch Alltag in vielen Unternehmen. Ob Alkohol, Medikamente, Glücksspiel oder digitale Medien: Betroffene Mitarbeitende zu erkennen und richtig zu unterstützen, ist eine Herausforderung – selbst für erfahrene Führungskräfte.
Wir helfen Ihnen dabei, Suchtprävention im Betrieb rechtssicher, professionell und praxisnah zu gestalten. Mit individuellen Programmen, klaren Handlungsleitfäden und gezielten Schulungen unterstützen wir sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende – für ein gesundes und stabiles Arbeitsumfeld.
Ihre Vorteile:
Leistungen
Beratung & Konzeption
-
Klärung der rechtlichen Grundlagen
-
Festlegung von Vorgehensweisen und Kommunikationswegen
-
Einsatz geeigneter Methoden und Tools
-
Unterstützung beim Führen von betroffenen Mitarbeitenden
Suchtpräventionsprogramm
-
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Programmen
-
Erstellung praxisnaher Leitfäden und Maßnahmenkataloge
-
Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Abstinenz am Arbeitsplatz
-
Unterstützung und Beratung des Steuerungsgremiums
Veranstaltungen & Schulungen
-
Trainings für Führungskräfte und Suchtberater:innen
-
Supervisionen für Einzelpersonen oder Teams
-
Seminare wie z. Bsp.:
- Suchtprävention als Führungsaufgabe
- Basiswissen & Selbsthilfe für Beschäftigte
- Online-Sucht: moderne Medien – moderne Süchte
Wir bieten Ihnen mehr:
· Wir bringen fundiertes Wissen aus der Praxis mit und kennen bewährte Methoden.
Kein Konzept von der Stange – wir gestalten die GB Psych so, dass sie zu Ihrer Kultur und Struktur passt.
Beteiligung und Transparenz sorgen für Akzeptanz, Vertrauen und langfristige Wirkung
Sie bekommen nicht nur gute Maßnahmen, sondern auch die Dokumentation und Belege, die im Fall von Audits oder Prüfungen erforderlich sind.
· Wir begleiten Sie nicht nur einmal, sondern helfen Ihnen, Prozesse nachhaltig zu etablieren und weiterzuentwickeln.
FAQ's - Häufige Fragen zur Betrieblichen Suchtprävention
Eine gesetzliche Pflicht zur Suchtprävention gibt es nicht, wohl aber klare Vorgaben zum Arbeitsschutz (§ 5 ArbSchG). Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz – dazu zählen auch Suchtrisiken – zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.